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Mahnwesen

Das Mahnwesen ist eine kostenpflichtige Erweiterung für RechnungPro, die per In-App-Kauf freigeschaltet werden kann.

Bis das Mahnwesen freigeschaltet wurde können Sie keine Änderungen an den Werten vornehmen.

Sie können Fristen, Zeiträume, Gebühren, Zinsen und Textvorgaben eintragen, um Ihre Zahlungserinnerungen und Mahnung zu konfigurieren. Alle Angaben können außerdem direkt in der jeweiligen Zahlungserinnerung, Mahnung bzw. dem Anschreiben an den Anwalt auch noch individuell angepasst werden.

Klicken Sie nach Änderungen auf die Speichern Taste, um Ihre Eingaben zu sichern. Wenn Sie einen Bildschirm verlassen, ohne zu speichern, werden Ihre Änderungen in diesem Bildschirm verworfen.

Fristen

Legen Sie die neuen Zahlungsfristen für Zahlungserinnerungen bzw. Mahnungen fest. RechnungPro verlängert das bisherige Fälligkeitsdatum um die angegebene Anzahl an Tagen. Beachten Sie dabei bitte, das Verbrauchern in Deutschland generell 30 Tage Zahlungsziel gesetzlich zustehen.

Gebühren und Zinsen

Wenn Sie generell eine Mahngebühr und/oder Verzugszinsen in einer Mahnung geltend machen möchten, dann tragen Sie bitte die Beträge in das jeweilige Feld ein.

Bitte beachten Sie dabei die gesetzlichen Anforderungen: Mahngebühren dürfen nur in der Höhe angesetzt werden, in der sie tatsächlich angefallen sind (ohne Verwaltungskosten für Personal oder Computer). Allgemein wird eine Mahngebühr zwischen zwei und drei Euro als angemessen angesehen.

Die Verzugs- oder Mahnzinsen berechnen sich anhand des Basiszinssatzes der Bundesbank (bzw. der jeweiligen nationalen Zentralbank). Den aktuell gültigen Basiszinssatz können Sie auf den verlinkten Webseiten (Taste mit dem Flaggensymbol) einsehen. Für Deutschland gilt: für Verbraucher darf der Zinssatz max. 5% über dem Basiszinssatz liegen, bei Geschäftskunden darf er max. 9% über dem Basiszinssatz liegen.

Die Mahnzinsen werden jahresweise berechnet und dann tagesgenau für den Zeitraum ab Fälligkeitsdatum der Rechnung bis Erstellungsdatum der Mahnung von RechnungPro umgerechnet und als Betrag in die Mahnung eingetragen.

Zahlungserinnerung, Mahnung, Anwalt

In diesem Bereich legen Sie fest, wann eine fällige Rechnung Ihnen als Zahlungserinnerung/Mahnung/Anwalt vorgeschlagen wird. Der Vorschlag besteht in einer farblichen Hervorhebung des Fälligkeitsdatums in der Liste der fällige Rechnungen im Bildschirm Mahnwesen. Dabei steht grün für Zahlungserinnerung, blau für Mahnung und rot für Anwalt.

Außerdem können Sie die Standardtexte für die jeweilige Vorgangsart festlegen. Der Standardtext kann im Vorgang selbst noch individuell abgeändert werden.