Steuer- und Id-Nr.
In Deutschland müssen Rechnungen entweder die Steuernummer oder alternativ die Umsatzsteueridentnummer des Rechnungsstellers beinhalten. Tragen Sie also bitte eine der beiden Angaben ein.
Falls Ihre Firma in einem Handelsregister geführt wird, tragen Sie bitte die Handelsregisternummer in das entsprechende Feld ein.
Sollte Ihre Firma in einer Branche tätig sein, für die zusätzliche Angaben vorgeschrieben sind, geben Sie die Daten bitte in das Feld <Sonstiges> ein.
Diese Angaben werden im Briefkopf verwendet.
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Steuernummer
Tragen Sie bitte die Steuernummer der Firma in dieses Feld ein. Falls Sie eine Umsatzsteueridentnummer eingetragen haben, können Sie dieses Feld leer lassen.
USt.-Id.-Nr.
Falls Sie eine Umsatzsteueridentnummer vom Bundesamt für Finanzen (oder der in Ihrem Land zuständigen Behörde) erhalten haben, tragen Sie diese Identnummer bitte hier ein.
Handelsregister
Sollte Ihre Firma in ein Handelsregister eingetragen sein, geben Sie bitte die Handelsregisternummer in dieses Feld ein.
Sonstiges
Tragen Sie bitte weitere Angaben, die auf dem Briefkopf erscheinen sollen, in dieses Feld ein.
Kleinunternehmerregelung
In Deutschland können Kleinunternehmer die Befreiung von der Ausweisung der Umsatzsteuer beantragen.
Kleinunternehmer können Einzelunternehmer, Freiberufler oder auch Teams sein, die zum Beispiel als GbR organisiert sind – die Rechtsform ist nicht entscheidend. Sie müssen nach §19 UStG zwei Voraussetzungen erfüllen (Stand 02/2021), damit das Finanzamt sie als Kleinunternehmer einstuft:
- Ihr Umsatz im vergangenen Kalenderjahr muss unter 22.000 Euro liegen (Diese Grenze gilt seit dem 1.1.2020 – vorher lag sie bei 17.500 Euro Vorjahresumsatz. Grundlage für die neue Regelung ist das Bürokratieentlastungsgesetz III)
- Ihr Umsatz im laufenden Kalenderjahr darf maximal 50.000 Euro betragen
Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen und als Kleinunternehmer fakturieren, dann aktivieren Sie bitte die gleichnamige Option. RechnungPro X fügt dann jeder Rechnung den notwendigen Hinweistext „Kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)“ hinzu (nur bei deutschen Anwendern) und verzichtet auf die Ausweisung der Umsatzsteuer.